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Das JEFTA Das JEFTA, das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU, ist am 01. Februar 2019 offiziell und vollständig in Kraft getreten. Es stellte zu diesem Zeitpunkt mit einem Markt mit über 650 Millionen Menschen das größte Freihandelsabkommen der Welt dar. Das JEFTA behandelt neben dem Handel, Warenverkehr und Produktstandards, auch den gesamten Dienstleistungssektor und hier auch sämtliche digitale Fragen und damit auch den Datenschutz. Auch das JEFTA wurde vollständig im Geheimen verhandelt und umfassende Recherchen haben ergeben, dass an den Verhandlungen und der Formulierung dieses Vertrags 89% Lobbyisten und nur 4% zivilgesellschaftliche Organisationen sowie nur 7% verantwortliche Politiker und zuständige Beamte beteiligt waren. Und während das CETA nach massiven Protesten doch noch von den nationalstaatlichen Parlamenten verabschiedet werden darf (oder durfte), blieb das JEFTA vollständig in der Zuständigkeit und Verantwortung der EU-Kommission. Zum Vertragsinhalt: Während im CETA für die Behandlung von Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, der undemokratische “Gemischte Ausschuss” installiert wurde, soll im JEFTA das sog. “Transparenzverfahren” praktiziert werden. Das heißt in der Praxis, dass bei Gesetzesvorhaben, die den Vertragsinhalt berühren könnten, alle Personen, d.h. die Zivilgesellschaft, aber auch Lobbyisten und Beamte der Vertragsstaaten, an diesen Gesetzgebungsprozessen “freiwillig” teilnehmen dürfen. Diese “Freiwilligkeit” bedeutet aber in der Praxis, dass auch dieses Verfahren von einer demokratischen Behandlung und Kontrolle ausgeschlossen ist, was dann automatisch dazu führt, dass der Einfluss konkret von Lobbyisten auf Gesetzgebungen deutlich verstärkt wird. Wie der Investitionsschutz behandelt werden soll, ist noch nicht geklärt! Hier wird auch nach dem Inkrafttreten noch weiter verhandelt. Die EU möchte gerne, wie im CETA, einen Internationalen Investitionsgerichtshof etablieren, was Japan aber ablehnt. Japan will, dass diese Fragen von privaten Schiedsgerichten geklärt werden. Und was hier geschehen soll, wenn es hier zu keiner Einigung kommen sollte, ist vollkommen unklar. Besonders absurd ist, dass dieser Punkt überhaupt noch zur Verhandlung gebracht wird! Denn beim sog. “NAFTA 2.0”, dem Nachfolgeabkommen zwischen Kanada, Mexiko und der USA, wurde eine Gerichtsbarkeit über den Investitionsschutz vollkommen gestrichen mit der Begründung, weil “die Interessen der Umwelt und Verbraucher über den Interessen von Investoren stehen”. Die offizielle Begründung der Politik für solche Freihandelsabkommen ist, dass sie für mehr Wachstum, für mehr Arbeitsplätze und dadurch für mehr Wohlstand für alle sorgen. Und dieses soll nach offiziellem Politsprech natürlich auch das JEFTA bewirken. Studien der EU selbst und auch des IWF zeigen aber, dass dieses Abkommen weder Wachstum noch zusätzliche Arbeitsplätze befördern kann, sondern ganz im Gegenteil, die IWF-Studie meint sogar, dass dieses Abkommen “zu einem Arbeitsplatzabbau führen könnte”. Die EU-Kommission brüstet sich ganz stolz damit, dass in diesem Freihandelsabkommen zum ersten Mal überhaupt eine Verpflichtung zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens (COP 21) formuliert worden ist. Tatsächlich aber ist diese Verpflichtung nur reine Symbolik, weil für sie keinerlei Form der Rechtsverbindlichkeit besteht! Denn diese spezifische Bestimmung zum Pariser Klimaabkommen ist im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” formuliert, das aber von der Staat-zu-Staat- Schiedsgerichtsbarkeit ausgeschlossen wurde. Und das bedeutet in der Praxis, dass keinerlei Rechtsmittel und Durchsetzungsmechanismen bestehen, um gegen Verstöße gegen diese Verpflichtung vorgehen zu können. Im europäischen Umwelt- und Verbraucherschutzrecht gilt das sog. “Vorsorgeprinzip”. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass der Staat vorsorglich handelt, was heißt, dass wenn der Verdacht besteht, dass ein Produkt der Umwelt und den Menschen schaden könnte, es erst einmal nicht zugelassen werden darf, auch dann nicht, wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über einen potentiellen Schaden besteht. Auch in Japan ist das Vorsorgeprinzip eines der Grundprinzipien in der Gesetzgebung. Und in diesem Zusammenhang behauptet die EU-Kommission, “dass kein EU-Handelsabkommen dieses primärrechtlich garantierte Vorsorgeprinzip infrage stellen kann”. Das ist eine glatte Lüge! Denn wie schon im CETA, wird auch im JEFTA dieses Vorsorgeprinzip in den Kapiteln zu technischen Handelshemmnissen (TBT) und zu gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen (SPS) umgangen, indem diese Bereiche nach den TBT- und SPS-Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) behandelt werden sollen. Und die TBT- und SPS-Abkommen der WTO unterstützen nicht das Vorsorgeprinzip, sondern die US-amerikanische Praxis, nach der neue Produkte grundsätzlich immer erstmal zugelassen werden müssen und erst Schäden eingetreten sein müssen, deren Kausalitäten dann auch erst noch explizit nachgewiesen werden müssen, bevor ein Produkt wieder verboten werden kann und darf! Ebenso behauptet die EU-Kommission, “dass dieses Abkommen höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz setzt”. Auch das ist gelogen! Denn das JEFTA setzt noch nicht einmal die Ratifizierung, Umsetzung und Einhaltung der 8 Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Schutz der Vereinigungsfreiheit, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, Zwangsarbeit und Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgelts, Abschaffung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) voraus, die im Übrigen Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention sind und die wiederum von allen EU-Staaten ratifiziert wurde und damit eigentlich für alle EU-Staaten rechtlich bindend ist. Und das bedeutet in der Praxis, dass mit dem JEFTA rein rechtlich jederzeit die bestehenden Arbeitsstandards weiter abgebaut werden dürfen. Auch die bestehenden Umwelt- und Verbraucherschutzstandards sind mit dem JEFTA gefährdet! Denn diese Standards werden im sog. “Nachhaltigkeitskapitel” behandelt, und wie bereits aufgezeigt, unterliegt das “Nachhaltigkeitskapitel” nicht der Staat-zu-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit und damit kann gegen einen Abbau in diesen Bereichen rechtlich nicht vorgegangen werden. Nach dem CETA ist das JEFTA das zweite Handelsabkommen der EU, das eine Negativliste für Dienstleistungen enthält. Das heißt, dass sämtliche Dienstleistungen, auch die öffentliche Daseinsvorsorge, wie z.B. die Wasserversorgung und auch die Bildung, dereguliert und liberalisiert werden. Und das wiederum bedeutet in der Praxis, dass mit der Einführung dieser Negativliste das Vorrecht der Behörden, öffentliche Dienstleistungen auch in der öffentlichen Hand zu belassen, abgeschafft ist. Und dadurch kann die öffentliche Hand dazu gezwungen werden, öffentliche Dienstleistungen, auch die der Daseinsvorsorge, zu privatisieren. Mit dem JEFTA beginnt die EU-Kommission die seit Mai 2018 rechtskräftige und recht scharfe Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wieder aufzuweichen. Denn die EU-Kommission sowie die europäischen Nationalregierungen und hier insbesondere Deutschland lehnen die EU-DSGVO ab, weil sie den Wachstums- und Renditeversprechen einer (ungezügelten) BIG DATA-Industrie im Wege steht. Und so werden mit dem JEFTA europäischen und japanischen Digitalkonzernen weitreichende Rechte eingeräumt, die mit der EU-DSGVO noch beschnitten und reglementiert sind. Z.B. werden mit dem JEFTA ganz besonders die Firmen geschützt, die Daten bündeln, indem sie z.B. ihre Quellcodes nicht offenlegen müssen. Das JEFTA bedeutet auch einen Rückschritt im Bereich des Korruptionsschutzes! Denn obwohl die EU-Kommission selbst bereits im Jahre 2015 verbindlich beschlossen hat, Antikorruptionsklauseln in ihren Handelsabkommen aufzunehmen und im Transpazifischen Freihandelsabkommen TPP, zu dem auch Japan gehört, umfangreiche Antikorruptionsklauseln verankert wurden sowie die G20-Staaten, zu denen auch Japan und einige EU-Staaten gehören, seit Jahren bekräftigen, Korruption bekämpfen zu wollen, und vor allem Japan selbst über eine umfangreiche Antikorruptionsgesetzgebung verfügt, fehlt im JEFTA vollständig ein Antikorruptionskapitel. Zusammenfassung: Auch das JEFTA ist ganz im Geiste und in der Praxis des Neoliberalismus verfasst! Es ist einseitig nur auf die Interessen der Wirtschaft ausgerichtet! Sämtliche Marktbereiche werden mit diesem Abkommen weiter dereguliert und liberalisiert und noch bestehende Arbeits-, Umwelt-, Verbraucher-, Daten- und Korruptionsschutzstandards können und dürfen mit dem JEFTA weiter abgebaut werden. Und da auch das JEFTA im Völkerrecht verankert wurde, haben auch seine Vertragsinhalte für alle Vertragsstaaten nicht nur einen Gesetzes-, sondern sogar einen Verfassungsrang. Und damit wird das Vorhaben der Installierung einer neoliberalen und im Völkerrecht verankerten Wirtschaftsverfassung, von der ausgehend alle systemischen und gesellschaftlichen Bereiche geregelt und bestimmt werden sollen, weiter vorangetrieben, was in der Praxis aufgrund der Verankerung im Völkerrecht nicht anderes als den weiteren Abbau der Demokratie bedeutet. Ebenso wird wie bereits mit dem CETA, besonders mit dem JEFTA deutlich, dass mittlerweile sämtliche notwendigen Errungenschaften, d.h. wirklich alles was auch nur ansatzweise einem maximalen Profitstreben im Wege stehen könnte, sukzessive wieder abgeschafft wird. So wie hier u.a. mit der Abschaffung des Vorsorgeprinzips, der Abschaffung von Arbeits- und Arbeitschutzstandards, der Abschaffung bzw. Aushöhlung der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Abschaffung des Datenschutzes und der Antikorruption. Hier zur offiziellen Website der EU-Kommission zum JEFTA! >>
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Das Freihandelsabkommen zwischen der EU, Australien und Neuseeland Seit Ende 2018 verhandeln die EU, Australien und Neuseeland über ein umfassendes Freihandelsabkommen. Diese Verhandlungen stehen noch ganz am Anfang, es wurden gerade erst die ersten Kennenlern- und Sondierungsgespräche geführt (Stand: Februar 2019). Aufgrund der massiven Proteste gegen das CETA, sollen diese Verhandlungen voll transparent sein. Ebenso sollen die Bürger die Möglichkeit bekommen, sich über eine Website in den Verhandlungsprozess mit einbringen zu können. Diese zivilgesellschaftlichen Eingaben haben natürlich keinerlei Rechtsverbindlichkeit und ob sie überhaupt in den Vertragsverhandlungen eine Berücksichtigung finden werden, dürfte mehr als fraglich sein. Denn das Beispiel “Neue EU-Urheberrechtsreform” hat schon gezeigt, dass die von der EU-Kommission offiziell gewünschten Vorschläge, die dann auch in zahlreicher Form von vielen Betroffenen eingebracht wurden, keinerlei Berücksichtigung gefunden haben. Denn um besonders in Brüssel überhaupt etwas einbringen zu können, braucht man viel Zeit und noch mehr Geld, worüber aber in der Regel eben nur Lobbyisten verfügen. Außerdem lässt sich in Brüssel, wie eigentlich in allen anderen Parlamenten auch, ganz wunderbar beobachten, wie es mit der Zeit für die Abgeordneten immer schwieriger wird, ihre Überzeugungen vertreten zu können, wenn sie Angst um ihre Zukunft haben müssen. Hier zur bis dato offiziellen Website der EU-Kommission zu diesem Freihandelsabkommen (Stand: Dezember 2018)! >>
Das TTIP Mit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump, wurden die Verhandlungen zum TTIP eigentlich abgebrochen. Doch mittlerweile wird so langsam wieder damit begonnen, diese Verhandlungen wieder aufzunehmen. Im Gegensatz zum Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland, werden die Verhandlungen zum TTIP wieder vollständig im Geheimen geführt. Dass das Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland transparent verhandelt wird, dürfte darin begründet liegen, weil es hier um ein eher kleines Marktvolumen geht und deswegen dieses Abkommen aus EU-Sicht eher von zweit- bis drittrangiger Bedeutung ist. Ebenso dürfte mit dieser Vorgehensweise das Ziel verfolgt werden, dass sich die Zivilgesellschaft an diesem Abkommen sozusagen abarbeitet und so das TTIP möglichst unter dem Radar bleibt. Denn mit dem TTIP würde das bis dato größte Freihandelsabkommen der Welt zustande kommen, mit einem Markt mit über 850 Millionen Menschen. Außerdem handelt es sich mit der USA natürlich um die größte und mächtigste Wirtschaftsmacht der Welt, um eine Weltmacht, in der nicht ein Kulturkampf “links” gegen “rechts” geführt wird, sondern in der sich hinter diesem “Kulturkampf” in Wahrheit ein Kampf Reich gegen Arm, Elite gegen Nicht-Elite, Etablierte gegen Nicht-Etablierte verbirgt. Und die wünscht natürlich keinen transparenten Einblick in ihr Denken, in ihr Handeln, in ihre Vorhaben und in ihre Praktiken. Denn die Macht, der eigene wirtschaftliche Status und die eigene gesellschaftliche Position lässt sich am besten erhalten, wenn das Bestehende auch bestehen bleibt und im Prinzip alles so weiterläuft wie bisher. Bis dato gibt es keine neuen offiziellen Veröffentlichungen zu den neuen Verhandlungen zum TTIP (Stand: Februar 2019).